FAQ's

FAQ´s

  • Anmeldung bei der Stadt Oldenburg

    Wenn Sie nach Oldenburg ziehen, muss eine Woche nach dem Zuzug der neue Wohnsitz (auch, wenn es nur der Zweitwohnsitz ist) in dem Bürgerbüro angemeldet werden. Infos dazu auf der Internetseite der Stadt Oldenburg.


  • Bearbeitungsgebühr

    Der Mieter/Die Mieterin hat für die Wohnungsübergabe bzw. Wohnungsabnahme und für die Mietanbahnung eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 357,- Euro zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr ist unabhängig von der Vertragsdauer und für alle unsere Mieter gleich.


  • Besichtigung

    Es besteht die Möglichkeit, die Wohnungen bzw. Zimmer vorab zu besichtigen. 


  • Bewerbung

    Sie sollten Ihre eigenen Vorstellungen hinsichtlich Wohnform und Miethöhe genau prüfen. Wenn ein Zimmer für Sie frei wird, erhalten Sie den Mietvertrag per E-Mail (pdf), den Sie schnellstens zurückschicken müssen.


  • Bewohner

    Unsere Bewohner sind i.d.R. Studenten.


  • Bürgschaft

    Der Mietvertrag muss auf den Mieter/die Mieterin ausgestellt sein. Für einen studentischen Mieter übernehmen die Eltern eine Bürgschaft.



  • Dauer

    Der Mietvertrag beginnt ab dem 1. April bzw. 1. Oktober des laufenden Jahres. Die Mindestmietdauer beträgt ein Jahr. Mehr Einzelheiten dazu finden Sie in den Mietbedingungen.

  • Einkaufsmöglichkeiten

    Einkaufsmöglichkeiten finden sich in unmittelbarer Nähe der Wohnanlage. 


  • Hausordnung

    In der Hausordnung sind die allgemeinen Bedingungen aufgelistet, die für das Wohnen in der Wohnanlage gelten.


  • Haustiere

    Leider sind in unseren Wohnungen und Zimmern keine Tiere erlaubt.


  • Kaution

    Bei Beginn des Mietverhältnisses hat der Mieter/die Mieterin eine Kaution zu leisten. Die Mietkaution ist zu überweisen auf das Kautionskonto der Hausverwaltung. Die Kaution wird verzinst.


  • Küche

    Zur Ausstattung in den Wohnungen gehören überall Einbauküchen mit E-Herd (mit Backofen), Kühlschrank (mit Gefrierfach) und Spüle. In der Wohngemeinschaft teilen sich die Bewohner die Küche.


  • Kündigung und Kündigungsfristen

    Das Mietverhältnis kann mit 3-monatiger Kündigungsfrist jeweils zum Semesterende, also zum 31. März bzw. 30. September gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie muss der Hausverwaltung spätestens am 3. Werktag im Januar bzw. am 3. Werktag im Juli zugegangen sein. Mehr Einzelheiten dazu finden Sie in den Mietbedingungen.


  • Mietbedingungen

    In den Mietbedingungen sind die allgemeinen Bedingungen aufgelistet, die für das Wohnen in der Wohnanlage gelten.


  • Miete

    Die Gesamtmiete ist monatlich im Voraus fällig und zum 1. eines jeden Monats zu zahlen. Die jeweiligen Mieten setzen sich aus einer Grundmiete und einer Nebenkostenpauschale für Heizung, Warmwasser, Strom, Wasser etc.  zusammen. Nicht in der Miete enthalten ist der Rundfunkbeitrag (ehemals "GEZ-Gebühren").


  • Mietvertrag

    Der Mietvertrag wird per E-Mail als pdf zugeschickt. Bitte drucken Sie ihn aus und senden ihn sofort nach Erhalt unterschrieben an die Hausverwaltung in Oldenburg zurück.


  • Möblierung

    Die modernen WG-Zimmer sind vollmöbliert mit einem Kleiderschrank mit Ganzkörperspiegel (2,4 m hoch), Schreibtisch mit ergonomischen Bürostuhl und -container, Bett mit 2 Schubkästen (inkl. Matratze), Nachttisch und Wandregal.

  • Nebenkostenpauschale

    In der Nebenkostenpauschale sind enthalten: Wasser, Warmwasser, Heizung, Strom, Internet, Internet-TV, Hausmeister, Müllentsorgung etc. Die Rundfunk- und Fernsehgebühren (Rundfunkbeitrag, ehemals „GEZ“) sind nicht enthalten, da dies personenbezogene Gebühren sind. Abhängig vom Verbrauch im Vorjahr wird die Pauschale jedes Jahr neu berechnet. Zu einer Nachzahlung kommt es in keinem Fall.


  • Öffentliche Verkehrsmittel

    In direkter Nähe der Wohnanlage befindet sich eine öffentliche Bushaltestelle.


  • Rauchen

    In den Wohnungen und Zimmern darf nicht geraucht werden. Unsere Zimmer werden als Nichtraucher-Objekte vermietet.


  • Rundfunkbeitrag

    Um die Zahlung des Rundfunkbeitrags (ehemals "GEZ-Gebühren") müssen sich die Studierenden selbst kümmern. Er ist nicht im Mietpreis enthalten. BAföG-EmpfängerInnen können sich ggf. befreien lassen.


  • Schlüssel

    Dem Mieter/Der Mieterin werden für die Mietzeit beim Einzug nach Inventarverzeichnis Schlüssel ausgehändigt.


  • Untermiete

    Eine Untervermietung der Zimmer ist laut dem Mietvertrag bzw. den Mietbedingungen nicht gestattet.


  • Wäsche

    Den Studierenden stehen in jeder Wohnung Wasch- und Trockengeräte (Münzapparate) zur Verfügung. 


  • Meine Frage wurde leider nicht in der FAQ abgedeckt.

    Scheuen Sie sich nicht davor, uns telefonisch oder per Email zu kontaktieren, um Ihr Anliegen zu besprechen.


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